ZE80.15 960 mg bis unter 1.080 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP28.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP28.15 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE80.15 · 159,50 € × 1159,50 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP28.15 · 159,50 € × 1159,50 € = gleich
Zusatzentgelt159,50 €

Auslösende OPS-Kodes1