ZE80.14 840 mg bis unter 960 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP28.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP28.14 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE80.14 · 142,65 € × 1142,65 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP28.14 · 142,65 € × 1142,65 € = gleich
Zusatzentgelt142,65 €

Auslösende OPS-Kodes1