ZE80.13 720 mg bis unter 840 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP28.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP28.13 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE80.13 · 118,86 € × 1118,86 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP28.13 · 118,86 € × 1118,86 € = gleich
Zusatzentgelt118,86 €

Auslösende OPS-Kodes1