ZE79.1 400 mg bis unter 450 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
8 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP27.10ZP27.11ZP27.12+5In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP27.10, ZP27.11, ZP27.12, ZP27.13, ZP27.14, ZP27.15, ZP27.16, ZP27.17 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE79.1 · 6.727,00 € × 16.727,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP27.10 · 2.712,50 € × 12.712,50 € −4.014,50 €
Zusatzentgelt6.727,00 €

Auslösende OPS-Kodes8