ZE78.20 7.000 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP26.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP26.20 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE78.20 · 1.610,00 € × 11.610,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP26.20 · 1.610,00 € × 11.610,00 € = gleich
Zusatzentgelt1.610,00 €

Auslösende OPS-Kodes1