ZE78.18 5.500 mg bis unter 6.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP26.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP26.18 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE78.18 · 1.303,33 € × 11.303,33 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP26.18 · 1.303,33 € × 11.303,33 € = gleich
Zusatzentgelt1.303,33 €

Auslösende OPS-Kodes1