ZE78.16 4.500 mg bis unter 5.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP26.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP26.16 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE78.16 · 591,73 € × 1591,73 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP26.16 · 591,73 € × 1591,73 € = gleich
Zusatzentgelt591,73 €

Auslösende OPS-Kodes1