ZE78.10 2.250 mg bis unter 2.500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP26.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP26.10 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE78.10 · 298,67 € × 1298,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP26.10 · 298,67 € × 1298,67 € = gleich
Zusatzentgelt298,67 €

Auslösende OPS-Kodes1