ZE78.08 1.750 mg bis unter 2.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP26.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP26.08 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE78.08 · 707,67 € × 1707,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP26.08 · 707,67 € × 1707,67 € = gleich
Zusatzentgelt707,67 €

Auslösende OPS-Kodes1