ZE78.06 1.250 mg bis unter 1.500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP26.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP26.06 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE78.06 · 169,07 € × 1169,07 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP26.06 · 169,07 € × 1169,07 € = gleich
Zusatzentgelt169,07 €

Auslösende OPS-Kodes1