ZE76.08 250 mg bis unter 300 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP25.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP25.08 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE76.08 · 1.963,86 € × 11.963,86 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP25.08 · 1.963,86 € × 11.963,86 € = gleich
Zusatzentgelt1.963,86 €

Auslösende OPS-Kodes1