ZE75.03 100 mg bis unter 150 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP24.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP24.03 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE75.03 · 3.932,56 € × 13.932,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP24.03 · 3.932,56 € × 13.932,56 € = gleich
Zusatzentgelt3.932,56 €

Auslösende OPS-Kodes1