ZE75.02 50 mg bis unter 100 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP24.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP24.02 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE75.02 · 1.966,28 € × 11.966,28 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP24.02 · 1.966,28 € × 11.966,28 € = gleich
Zusatzentgelt1.966,28 €

Auslösende OPS-Kodes1