ZE74.20 4.550 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP23.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP23.20 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE74.20 · 17.967,60 € × 117.967,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP23.20 · 17.967,60 € × 117.967,60 € = gleich
Zusatzentgelt17.967,60 €

Auslösende OPS-Kodes1