ZE74.18 3.350 mg bis unter 3.950 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP23.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP23.18 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE74.18 · 13.370,37 € × 113.370,37 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP23.18 · 13.370,37 € × 113.370,37 € = gleich
Zusatzentgelt13.370,37 €

Auslösende OPS-Kodes1