ZE74.17 2.750 mg bis unter 3.350 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP23.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP23.17 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE74.17 · 11.168,56 € × 111.168,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP23.17 · 11.168,56 € × 111.168,56 € = gleich
Zusatzentgelt11.168,56 €

Auslösende OPS-Kodes1