ZE74.14 1.950 mg bis unter 2.350 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP23.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP23.14 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE74.14 · 7.846,46 € × 17.846,46 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP23.14 · 7.846,46 € × 17.846,46 € = gleich
Zusatzentgelt7.846,46 €

Auslösende OPS-Kodes1