ZE74.07 750 mg bis unter 850 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP23.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP23.07 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE74.07 · 2.963,08 € × 12.963,08 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP23.07 · 2.963,08 € × 12.963,08 € = gleich
Zusatzentgelt2.963,08 €

Auslösende OPS-Kodes1