ZE74.05 550 mg bis unter 650 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP23.05In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP23.05 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE74.05 · 2.197,01 € × 12.197,01 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP23.05 · 2.197,01 € × 12.197,01 € = gleich
Zusatzentgelt2.197,01 €

Auslösende OPS-Kodes1