ZE74.02 250 mg bis unter 350 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP23.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP23.02 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE74.02 · 1.070,21 € × 11.070,21 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP23.02 · 1.070,21 € × 11.070,21 € = gleich
Zusatzentgelt1.070,21 €

Auslösende OPS-Kodes1