ZE74.01 150 mg bis unter 250 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP23.01In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP23.01 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE74.01 · 693,49 € × 1693,49 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP23.01 · 693,49 € × 1693,49 € = gleich
Zusatzentgelt693,49 €

Auslösende OPS-Kodes1