ZE72.18 240 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP22.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP22.18 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE72.18 · 7.211,51 € × 17.211,51 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP22.18 · 7.211,51 € × 17.211,51 € = gleich
Zusatzentgelt7.211,51 €

Auslösende OPS-Kodes1