ZE72.16 200 mg bis unter 220 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP22.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP22.16 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE72.16 · 6.570,41 € × 16.570,41 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP22.16 · 6.570,41 € × 16.570,41 € = gleich
Zusatzentgelt6.570,41 €

Auslösende OPS-Kodes1