ZE72.15 180 mg bis unter 200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP22.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP22.15 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE72.15 · 5.859,09 € × 15.859,09 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP22.15 · 5.859,09 € × 15.859,09 € = gleich
Zusatzentgelt5.859,09 €

Auslösende OPS-Kodes1