ZE72.14 160 mg bis unter 180 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP22.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP22.14 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE72.14 · 5.754,27 € × 15.754,27 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP22.14 · 5.754,27 € × 15.754,27 € = gleich
Zusatzentgelt5.754,27 €

Auslösende OPS-Kodes1