ZE72.11 110 mg bis unter 120 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP22.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP22.11 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE72.11 · 3.313,39 € × 13.313,39 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP22.11 · 3.313,39 € × 13.313,39 € = gleich
Zusatzentgelt3.313,39 €

Auslösende OPS-Kodes1