ZE72.0 10 mg bis unter 20 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP22.01ZP22.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP22.01, ZP22.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE72.0 · 732,39 € × 1732,39 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP22.01 · 418,51 € × 1418,51 € −313,88 €
Zusatzentgelt732,39 €

Auslösende OPS-Kodes2