ZE72.08 80 mg bis unter 90 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP22.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP22.08 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE72.08 · 2.436,32 € × 12.436,32 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP22.08 · 2.436,32 € × 12.436,32 € = gleich
Zusatzentgelt2.436,32 €

Auslösende OPS-Kodes1