ZE72.06 60 mg bis unter 70 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP22.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP22.06 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE72.06 · 2.013,51 € × 12.013,51 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP22.06 · 2.013,51 € × 12.013,51 € = gleich
Zusatzentgelt2.013,51 €

Auslösende OPS-Kodes1