ZE71.0 1 mg bis unter 3 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP21.01ZP21.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP21.01, ZP21.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE71.0 · 591,03 € × 1591,03 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP21.01 · 246,26 € × 1246,26 € −344,77 €
Zusatzentgelt591,03 €

Auslösende OPS-Kodes2