ZE71.06 24 mg bis unter 30 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP21.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP21.06 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE71.06 · 1.693,81 € × 11.693,81 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP21.06 · 1.693,81 € × 11.693,81 € = gleich
Zusatzentgelt1.693,81 €

Auslösende OPS-Kodes1