ZE71.03 6 mg bis unter 12 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP21.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP21.03 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE71.03 · 695,42 € × 1695,42 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP21.03 · 695,42 € × 1695,42 € = gleich
Zusatzentgelt695,42 €

Auslösende OPS-Kodes1