ZE71.0 1 mg bis unter 3 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP21.01ZP21.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP21.01, ZP21.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE71.0 · 314,15 € × 1314,15 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP21.01 · 130,90 € × 1130,90 € −183,25 €
Zusatzentgelt314,15 €

Auslösende OPS-Kodes2