ZE70.12 11.000 oder mehr Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.12 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE70.12 · 18.218,67 € × 118.218,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.12 · 18.218,67 € × 118.218,67 € = gleich
Zusatzentgelt18.218,67 €

Auslösende OPS-Kodes1