ZE70.12 11.000 Einheiten und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.12 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE70.12 · 16.979,17 € × 116.979,17 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.12 · 16.979,17 € × 116.979,17 € = gleich
Zusatzentgelt16.979,17 €

Auslösende OPS-Kodes1