ZE70.11 9.000 Einheiten bis unter 11.000 Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.11 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE70.11 · 14.511,37 € × 114.511,37 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.11 · 14.511,37 € × 114.511,37 € = gleich
Zusatzentgelt14.511,37 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-810.hd9.000 Einheiten bis unter 11.000 Einheiten