ZE70.10 7.000 Einheiten bis unter 9.000 Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.10 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE70.10 · 11.215,24 € × 111.215,24 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.10 · 11.215,24 € × 111.215,24 € = gleich
Zusatzentgelt11.215,24 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-810.hc7.000 Einheiten bis unter 9.000 Einheiten