ZE70.09 6.000 Einheiten bis unter 7.000 Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.09 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE70.09 · 9.142,86 € × 19.142,86 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.09 · 9.142,86 € × 19.142,86 € = gleich
Zusatzentgelt9.142,86 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-810.hb6.000 Einheiten bis unter 7.000 Einheiten