ZE70.08 5.000 Einheiten bis unter 6.000 Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.08 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE70.08 · 8.427,30 € × 18.427,30 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.08 · 8.427,30 € × 18.427,30 € = gleich
Zusatzentgelt8.427,30 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-810.ha5.000 Einheiten bis unter 6.000 Einheiten