ZE70.07 4.000 Einheiten bis unter 5.000 Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.07 aus.
Katalog 2025aG-DRG-Version 2025 und Pflegeerlöskatalog 2025

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2025

ZE70.07 · 6.899,88 € × 16.899,88 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.07 · 6.899,88 € × 16.899,88 € = gleich
Zusatzentgelt6.899,88 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-810.h94.000 Einheiten bis unter 5.000 Einheiten