ZE70.06 3.000 Einheiten bis unter 4.000 Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.06 aus.
Katalog 2022aG-DRG-Version 2022 und Pflegeerlöskatalog 2022

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2022

ZE70.06 · 5.145,40 € × 15.145,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.06 · 5.145,40 € × 15.145,40 € = gleich
Zusatzentgelt5.145,40 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-810.h83.000 Einheiten bis unter 4.000 Einheiten