ZE70.06 3.000 Einheiten bis unter 4.000 Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.06 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE70.06 · 4.366,07 € × 14.366,07 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.06 · 4.366,07 € × 14.366,07 € = gleich
Zusatzentgelt4.366,07 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-810.h83.000 Einheiten bis unter 4.000 Einheiten