ZE70.05 2.500 Einheiten bis unter 3.000 Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.05In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.05 aus.
Katalog 2022aG-DRG-Version 2022 und Pflegeerlöskatalog 2022

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2022

ZE70.05 · 3.958,00 € × 13.958,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.05 · 3.958,00 € × 13.958,00 € = gleich
Zusatzentgelt3.958,00 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-810.h72.500 Einheiten bis unter 3.000 Einheiten