ZE70.03 1.500 Einheiten bis unter 2.000 Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.03 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE70.03 · 2.365,35 € × 12.365,35 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.03 · 2.365,35 € × 12.365,35 € = gleich
Zusatzentgelt2.365,35 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-810.h51.500 Einheiten bis unter 2.000 Einheiten