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ZE70.02
Änderungen 2015
/
ZE70.02
1.000 Einheiten bis unter 1.500 Einheiten
Verwendung
Abrechenbar
— dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertet
Bewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.02
In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.02 aus.
Katalog 2015
G-DRG-Version 2015
Entgelt berechnen
Fallpauschalenkatalog 2015
Anzahl
ZE70.02 · 1.462,86 € × 1
1.462,86 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.02 · 1.462,86 € × 1
1.462,86 €
= gleich
Zusatzentgelt
1.462,86 €
Auslösende OPS-Kodes
1
8-810.h4
1.000 Einheiten bis unter 1.500 Einheiten
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2015