ZE70.02 1.000 Einheiten bis unter 1.500 Einheiten

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP20.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP20.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE70.02 · 1.455,36 € × 11.455,36 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP20.02 · 1.455,36 € × 11.455,36 € = gleich
Zusatzentgelt1.455,36 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-810.h41.000 Einheiten bis unter 1.500 Einheiten