ZE68.17 2.000 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP19.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.17 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE68.17 · 12.315,84 € × 112.315,84 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.17 · 12.315,84 € × 112.315,84 € = gleich
Zusatzentgelt12.315,84 €

Auslösende OPS-Kodes1