ZE68.16 1.800 mg bis unter 2.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP19.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.16 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE68.16 · 11.296,56 € × 111.296,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.16 · 11.296,56 € × 111.296,56 € = gleich
Zusatzentgelt11.296,56 €

Auslösende OPS-Kodes1