ZE68.12 1.000 mg bis unter 1.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP19.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.12 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE68.12 · 6.294,46 € × 16.294,46 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.12 · 6.294,46 € × 16.294,46 € = gleich
Zusatzentgelt6.294,46 €

Auslösende OPS-Kodes1