ZE68.11 900 mg bis unter 1.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP19.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.11 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE68.11 · 5.557,15 € × 15.557,15 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.11 · 5.557,15 € × 15.557,15 € = gleich
Zusatzentgelt5.557,15 €

Auslösende OPS-Kodes1